Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbestimmungen für Unternehmen

1. Allgemeines

  1. Leadnow ist eine webbasierte Vermittlungsplattform von Werbeaufträgen. Unternehmen und Agenturen (im Folgenden Unternehmen sowie Auftraggeber) wird die Möglichkeit geboten gezielt Werbeaufträge an Personen des öffentlichen Lebens (im Folgenden Influencer) mit einer großen Reichweite auf Social-Media-Kanälen zu vergeben. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Unternehmen, Leadnow und dem Influencer. Das Angebot von Leadnow ist nur für Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.
  2. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung der AGB.
  3. Leadnow behält sich das Recht vor jederzeit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zukunft zu ändern bzw. zu ergänzen, um Anpassungen an geänderte rechtliche Vorschriften vorzunehmen oder neue Leistungen hinzuzufügen oder bestehende Leistungen zu ändern. Die Informationen zu den Änderungen der Nutzungsbedingungen werden dem Unternehmen spätestens fünfzehn (15) Tage vor Inkrafttreten per E-Mail zugesandt. Widerspricht das Unternehmen der Änderung nicht vor dem Tag, an dem die Änderung in Kraft tritt, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als akzeptiert. Auf die Widerrufsmöglichkeit und die Frist wird in der E-Mail gesondert hingewiesen. Aktive Werbeaufträge werden von den Änderungen nicht betroffen sein. Widerspricht das Unternehmen den Änderungen an den AGB, behält sich Leadnow das Recht vor, das Vertragsverhältnis nach Abwicklung aller aktiven Werbeaufträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
  4. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit auf der Webseite abgerufen und ausgedruckt werden.

 

2. Vertragspartner

  1. Auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt zwischen jedem Unternehmen und der Leadnow GmbH (im Folgenden Leadnow) ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande. Die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Leadnow Plattform über die Webseiten leadnow.io, leadnow-marketing.de, leadnow-marketing.com, expertenwissen.leadnow-marketing.de, leadnow.me sowie sämtliche Subdomains dieser Domains.
  2. Mit der Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert das Unternehmen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres integrierten Zahlungsdienstleisters.
  3. Das Unternehmen bestätigt zugleich, dass alle von Ihm gemachten Angaben auf der Plattform wahrheitsgemäß sind und der Verantwortliche des Unternehmens sich nicht eines Namens bedient, für dessen Gebrauch er keine Berechtigung hat. Auch ist es dem Unternehmen untersagt, sich als ein anderes Unternehmen auszugeben. Die Angaben über das Unternehmen sind immer aktuell zu halten.
  4. Als Unternehmen gilt, wer sich mit den Daten des Unternehmens (Firmenname und E-Mail-Adresse) und seinen persönlichen Daten als Admin (Vor- und Nachname) auf unserer Webseite mit einem Passwort registriert und das Einverständnis zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung abgegeben hat. Dabei wird vorausgesetzt, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung sorgfältig durchgelesen und verstanden wurden. Die Registrierung ist kostenlos.
  5. Der Admin bestätigt, dass er die Berechtigung dazu hat, für das Unternehmen einen Unternehmens-Account anzulegen.
  6. Der Account kann nur dann vollständig genutzt werden, wenn nach der Registrierung alle weiteren Informationen über das Unternehmen angegeben werden.
  7. Das Unternehmen verpflichtet sich die geltenden Regeln aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befolgen. Verstößt das Unternehmen gegen die Nutzungsbedingungen oder besteht Verdacht, dass die Plattform missbräuchlich genutzt wird, kann das Unternehmen mit sofortiger Wirkung von der Nutzung der Plattform ausgeschlossen und nicht wieder aufgenommen werden.
  8. Leadnow kann die Nutzung bestimmter Funktionen von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig machen und Funktionen für bestimmte Unternehmen beschränken. Auch kann mit der separaten Zustimmung des Unternehmens für die Nutzung bestimmter Funktionen ein Entgelt eingeführt werden.
  9. Für das Passwort und dessen Sicherheit ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Es sollte zur eigenen Sicherheit niemals an Dritte weitergegeben werden.
  10. Leadnow behält sich das Recht vor bestimmte Unternehmen für die Accounterstellung zu verifizieren.

 

3. Vertragsgegenstand      

Dieser Vertrag regelt grundsätzlich unter welchen Bedingungen Unternehmen die Leadnow Plattform nutzen können sowie das Zustandekommen von Werbeaufträgen zwischen Unternehmen und Influencern, die Ausführungsbedingungen sowie die Zahlungsabwicklung. Zudem werden Haftungsverhältnisse, Geheimhaltungspflichten, Urheberrechtsverhältnisse sowie Datenschutzbedingungen geklärt.

 

4. Werbeauftrag und Leistungsumfang 

  1. Ein Werbeauftrag bietet Unternehmen die Möglichkeit die relevante Zielgruppe zu erreichen. Leadnow ermöglicht dem Unternehmen über eine datenbasierte Vermittlungstätigkeit den richtigen Influencer mit der für das Produkt des Unternehmens relevanten Zielgruppe zu finden, Werbeaufträge an diese Influencer zu vergeben und die Aufträge vollständig abzuwickeln. Leadnow übernimmt dabei die Überprüfung der getätigten Posts automatisch. Das Unternehmen erhält relevante Informationen zu jedem Influencer vor der Kampagne und für jede vom Influencer durchgeführte Leistung einen Tracking-Report über die wichtigsten Kennzahlen der Werbekampagne.
  2. Die Auftragsbeschreibung, Voraussetzungen, Konditionen, Bedingungen, Umsetzungs- und Durchführungsdetails sowie Dos and Don`ts werden im jeweiligen Werbeauftrag vom Unternehmen im Rahmen der Auftragsvereinbarungen individuell bestimmt. Diese Bestimmungen sind für die Auftragserledigung des Influencers grundsätzlich bindend und zwingend einzuhalten.
  3. Anstelle der Auftragserstellung durch das Unternehmen, kann Leadnow den Auftrag erstellen und durch eine berechtigte Person des Unternehmens freigeben lassen.
  4. Das Unternehmen hat die Möglichkeit eingestellte Werbeaufträge vor der Annahme zu ändern oder zu löschen.
  5. Soweit nichts anderes vereinbart, werden Werbebeiträge mindestens ein Jahr lang auf der vereinbarten Plattform ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung durch den Influencer sichtbar sein.
  6. Das Unternehmen erhält die Möglichkeit jeden veröffentlichten Werbebeitrag über einen Link nach der Veröffentlichung einzusehen.
  7. Ein Unternehmen hat jedoch keinen Anspruch auf die Vermittlungstätigkeit von Leadnow. Insbesondere hat das Unternehmen keinen Anspruch passende Influencer zu finden. Leadnow ist nicht für die Inhalte der Werbebeiträge verantwortlich und hat keine Verpflichtung den Inhalt von Werbebeiträgen zu überprüfen.

 

5. Zustandekommen eines Werbeauftrags

  1. Unternehmen haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um Werbeaufträge an Influencer zu vergeben und damit einen Vertrag einzugehen. Der Vertragsschluss über einen Werbeauftrag mit dem Influencer erfolgt stets im eigenen Namen des Influencers und auf Rechnung des Influencers. Leadnow wird nicht Vertragspartner.
  2. a) Werbeauftrag mit Bewerbungsverfahren

Stellt das Unternehmen einen Werbeauftrag mit einer Bewerbungsmöglichkeit ein, muss sich ein Influencer zunächst bewerben, um den Auftrag erhalten zu können. Durch Drücken des Buttons „Jetzt bewerben“ entsteht ein Angebot des Influencers an das Unternehmen. Das Unternehmen erhält die Bewerbungen der Influencer mit der Möglichkeit diese Angebote anzunehmen oder abzulehnen. Erst die Annahme einer Bewerbung durch das Unternehmen führt zu einer verbindlichen Annahme des Werbeauftrags für den Influencer. Sodann hat der Influencer den Auftrag durchzuführen. Die Annahme wird dem Unternehmen als Auftragsbestätigung per E-Mail mitgeteilt.

Für Bewerbungen gilt eine Frist, welche mindestens zwei Wochen vor der ersten zu erbringenden Leistung eines Auftrags endet. Spätestens eine Woche vor Beginn der ersten zu erbringenden Leistung hat das Unternehmen Bewerbungen anzunehmen oder abzulehnen. Alle nicht angenommenen Bewerbungen gelten mit Ablauf der vorgenannten Frist als abgelehnt. Das Unternehmen hat die Möglichkeit die Bewerbungsfrist individuell zu bestimmen.

  1. b) Werbeauftrag als Sofort-Deal

Beim Sofort-Deal stellt der vom Unternehmen eingestellte Werbeauftrag bereits ein verbindliches Angebot dar. Das Angebot wird vom Influencer durch Drücken des Buttons „Deal annehmen“ rechtsverbindlich angenommen. Sodann hat der Influencer den Auftrag durchzuführen. Die Annahme des Sofort-Deals wird dem Influencer als Auftragsbestätigung per E-Mail mitgeteilt.

 

6. Pflichten des Unternehmens und Auftragsvereinbarungen

  1. Für das Einstellen von Werbeaufträgen ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Es hat dabei alle geltenden Gesetze zu berücksichtigen und die Rechte von Dritten zu achten. Dabei darf das Unternehmen nicht gegen das Urheberrecht und sonstige Leistungsschutzrechte verstoßen. Dem Unternehmen ist es stets untersagt Werbecontent von Influencern zu verlangen, der gegen strafrechtliche Vorschriften oder Bußgeldvorschriften verstößt. Vor allem ist es dem Unternehmen untersagt, Werbung vom Influencer zu verlangen, welche Produkte, Dienstleistungen, Marken, Firmennamen, Personen oder Unternehmen in jeglicher Form diskreditiert oder Inhalte über pornografische, rassistische, extremistische, volkshetzerische, gewaltverherrlichende oder sonst unangemessene Inhalte zu veröffentlichen.
  2. Für die Erstellung eines Werbeauftrags hat das Unternehmen die Auftragsvereinbarungen so genau wie möglich festzulegen, sodass der Influencer weiß, welche Leistung er zu erbringen hat. Insbesondere können Fristen für zu veröffentlichende Werbebeiträge (Zeitraum), Laufzeiten, Vergütungshöhe, Produkt, Medienformate, Inhalte, Social-Media-Kanäle, sowie sonstige Vereinbarungen (Rabatte, Gewinnspiele, Hashtags, Links, Verlinkungen, etc.) festgelegt werden. Die Aufträge sind auf Deutsch einzustellen.
  3. Das Unternehmen hat sich um das Funktionieren von zur Verfügung gestellten externen Schnittstellen wie Links, Tracking Pixels etc. zu kümmern.
  4. In allen nicht in den Auftragsvereinbarungen enthaltenen Durchführungspunkten ist der Influencer im Grundsatz frei in seiner Umsetzung, um seine Authentizität zu wahren.
  5. Das Unternehmen kann durch eine begründete Anfrage verlangen, dass der Influencer bestimmte Werbebeiträge löscht bzw. ändert. Diese Anfrage erfolgt in Textform an den betroffenen Influencer über den integrierten Chat. Die Anfrage auf Änderung kann höchstens eine Woche nach der Veröffentlichung beantragt werden.
  6. Ist ein Werbeauftrag zustande gekommen, hat das Unternehmen das zu bewerbende Produkt und alle vereinbarten Materialien dem Influencer zuzusenden. Das Unternehmen trägt hierfür die Kosten. Das Unternehmen hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Produkte und Materialien rechtzeitig geliefert werden, sodass der Influencer die Fristen einhalten kann. Hat der Influencer wiederum eine Nichtleistung oder Schlechtleistung zu vertreten, so trägt dieser die Kosten für eine mögliche Rücksendung des im Rahmen eines Werbeauftrags an den Influencer als Vergütung überlassenen Produkts.
  7. Das Unternehmen verpflichtet sich nach der Auftragsvergabe an einen Influencer keine weiteren Leistungen außerhalb der Leadnow Plattform anzubieten oder eine Kooperation mit diesem Influencer einzugehen. Auch ist dem Unternehmen die Kontaktaufnahme mit einem Influencer, an den über Leadnow bereits ein Werbeauftrag vermittelt wurde, untersagt. Für die Kommunikation ist der integrierte Chat zu nutzen. Es dürfen keine Kontaktdaten vom Influencer verlangt werden.
  8. Die Versteuerung ist nicht Sache von Leadnow und obliegt vollständig dem Unternehmen. Gleiches gilt für die Abführungspflichten von Sozialversicherungsabgaben, Rentenversicherungsabgaben, der Künstlersozialversicherungsabgaben (KSVG) sowie sonstiger gesetzlich abzuführender Abgaben.

 

7. Änderung der Auftragsvereinbarungen, ergänzende Bestimmungen, Nebenvereinbarungen und Nebenabreden

  1. Nach dem Zustandekommen eines Werbeauftrags darf die in der Auftragsvereinbarung festgelegte Vergütungshöhe nicht mehr geändert oder verhandelt werden. Diese Komponente ist fixer Vertragsbestandteil und damit unveränderbar. Auch durch ergänzende Bestimmungen, Nebenvereinbarungen und Nebenabreden bleibt die Vergütungshöhe unberührt.
  2. Änderungen der in den Auftragsvereinbarungen enthaltenen Durchführungsanweisungen und Vorgaben (variable Bestandteile) sowie über die Auftragsvereinbarung hinausgehende ergänzende Bestimmungen, Nebenvereinbarungen und Nebenabreden können nur über die Leadnow Plattform in beidseitigem Einvernehmen zwischen dem Unternehmen und dem Influencer in Textform über den integrierten Chat getroffen werden. Eines gesonderten Vertrags bedarf es hierfür nicht. Diese Vereinbarungen haben stets Vorrang.
  3. Leadnow ermöglicht die Kommunikation zwischen dem Influencer und dem Unternehmen für jeden Auftrag.
  4. Sofern keine Vermittlung auf der Plattform stattfindet, kann das Unternehmen Leadnow kontaktieren.

 

8. Vergütung, Entgelt und Zahlungsbedingungen

  1. Über das Werbebudget, welches an die Influencer gezahlt werden soll, entscheidet das Unternehmen selbst im Rahmen der Auftragserstellung.
  2. Ein Werbeauftrag kann mehrere zu erbringende Leistungen enthalten. Als eine zu erbringende Leistung wird grundsätzlich ein zu veröffentlichender Werbebeitrag (Feedpost, Storypost, Reel etc.) verstanden. Für das Buchen von Werbeaufträgen, ist die Angabe mindestens einer Zahlungsmethode zwingend erforderlich. Das Unternehmen hat die Möglichkeit zwischen unterschiedlichen Bezahlmethoden, bereitgestellt von unserem integrierten Zahlungsdienstleister, zu wählen.
  3. Die Zahlung an den Influencer wird nach Erbringung aller Leistungen eines Werbeauftrags mit der Rechnungsausstellung fällig. Der Influencer stellt erbrachte Leistungen nur in Rechnung, wenn der Nachweis über die erbrachte Leistung erfolgt ist. Das Unternehmen ist mit der elektronischen Rechnungsausstellung einverstanden. Leadnow ist außerdem dazu berechtigt im Namen und auf Rechnung des Influencers die Rechnung auszustellen und seine Forderungen gegenüber dem Unternehmen über unseren integrierten Zahlungsdienstleister einzuziehen.
  4. Das Unternehmen beauftragt Leadnow die Vergütung an den Influencer abzüglich der Servicegebühr inklusive Umsatzsteuer an Leadnow per Gutschrift auf das Treuhandkonto des Influencers weiterzuleiten. Für den Transfer des Vergütungsbetrags auf das Treuhandkonto des Unternehmens und die Weiterleitung der Zahlung an den Influencer gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres integrierten Zahlungsdienstleisters. Für die Bezahlung kann das Unternehmen die vom integrierten Zahlungsdienstleister zugelassenen Zahlungsmethoden (Debitkarte, Kreditkarte) wählen.
  5. Die gemäß unserer Preisliste vereinbarte Lizenzgebühr für die Nutzung von Leadnow wird automatisch je nach vereinbartem Abrechnungszeitraum automatisch eingezogen und verlängert sich nach dem vereinbarten Abrechnungszeitraum von alleine. Im Dashboard besteht die Möglichkeit das gebuchte Abo jederzeit während des laufenden Abrechnungszeitraums zu kündigen und damit eine automatische Verlängerung zu stoppen.
  6. Der Betrag der Gesamtvergütung, die Lizenzgebühr sowie die Höhe der leistungsgerechten Vergütungsbeträge verstehen sich als Nettopreise zuzüglich einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer.
  7. Stellt der Werbeauftrag einen Bartel-Deal dar, so ist ein Barter-Deal pro Kalenderjahr kostenlos. Die Preise für weitere Barter-Deals sind den Preisinformationen auf unserer Webseite zu entnehmen. Für Combi Deals gelten die Bestimmungen über den Paid Deals.
  8. Werden nicht alle zu erbringenden Leistungen eines Werbeauftrags oder alle Nachweise vom Influencer erbracht, kann das Unternehmen ein als Vergütung übergebenes Produkt zurückverlangen. Produkte, die lediglich für Werbezwecke nur zeitlich begrenzt überlassen werden und nicht als Vergütung dem Influencer zukommen, hat der Influencer nach der Ausführung des Werbeauftrags wieder an das Unternehmen zurückzusenden. Die Kosten des Rückversands hat das Unternehmen zu tragen, soweit nicht in den Auftragsvereinbarungen etwas anderes geregelt wurde. Auch trägt das Unternehmen die Versandkosten der Produkte an die Influencer.

 

9. Beendigung dieses Nutzungsvertrags

  1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmen und Leadnow kann grundsätzlich von beiden Parteien wie folgt beendigt und damit für die Zukunft unwirksam gemacht werden.
  2. a) Eine Kündigung über E-Mail ist möglich.
  3. b) Die Löschung des Accounts, ausgehend von Leadnow, bewirkt die Beendigung des Vertragsverhältnisses. Leadnow behält sich das Recht vor bestimmte Unternehmen von der Nutzung der Plattform auszuschließen, wenn die Plattform missbräuchlich genutzt wird. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere im Falle von Falschangaben, Manipulation oder Terrorismusfinanzierung vor. Wird gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen, kann der Influencer unmittelbar von der Nutzung ausgeschlossen werden.
  4. c) Die Löschung des Accounts, ausgehend vom Unternehmen, bewirkt die Beendigung des Vertragsverhältnisses. Das Unternehmen kann jederzeit seinen Account selbst löschen oder die Löschung beantragen. Die Löschung des Accounts auf Antrag ist an die E-Mail info@leadnow-marketing.de zu stellen.
  5. Geht die Beendigungserklärung vom Unternehmen aus, tritt die Unwirksamkeit des Vertragsverhältnisses erst ein, wenn keine Leistungsverpflichtungen aus aktiven Werbeaufträgen des Unternehmens mehr ausstehen. Wählt das Unternehmen lediglich die Deaktivierung des Accounts, werden die Daten nicht gelöscht, der Account wird lediglich stillgelegt. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt unberührt.

 

10. Einräumung von Nutzungsrechten, Urheberrecht, Geistiges Eigentum

  1. Das Unternehmen räumt Leadnow das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht sowie sämtliche Verwertungsrechte für die vom Unternehmen auf unserer Plattform bereitgestellten Informationen, Daten, Materialien und Dateien (Bild-, Video-, Ton-, Textmaterial, etc.) ein. Insbesondere hat Leadnow das Recht alle zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Materialien der Öffentlichkeit über unsere Webseite und über Social-Media-Kanäle zugänglich zu machen sowie Bild, Video und Ton wiederzugeben. Die Einräumung der Rechte erfolgt gebührenfrei.
  2. Das Unternehmen besitzt dabei sämtliche Rechte an den uns zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Materialien und Dateien, um Leadnow die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Nutzungsrechte einzuräumen.
  3. Sämtliche auf der Leadnow Plattform bereitgestellten Informationen, Daten, Chatverläufe, Angaben, Dateien, Texte, Bilder, Videos, Icons sowie das Design, der strukturelle Aufbau der Plattform, jeglicher Quellcode und weitere auf der Plattform von Leadnow bereitgestellte Materialien sind geistiges Eigentum von Leadnow und dürfen in keinem Fall ohne schriftliche Zustimmung kopiert, im Internet und den Sozialen Medien veröffentlicht, verbreitet, vervielfältigt oder sonst wie verwendet und verwertet werden. Das Unternehmen verpflichtet sich alle oben genannten Informationen über die Auftragsvereinbarungen und alle weiteren Informationen, die im Rahmen eines Werbeauftrags Vertragsbestandteil werden, stillschweigend für sich zu bewahren und nicht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
  4. Bucht das Unternehmen Influencer für eine Kampagne, bei der die Influencer den produzierten Content auf den eigenen Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen haben, so erwirbt das Unternehmen keine Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem erstellten Content. Nach jeder Kampagne erhält das Unternehmen allerdings separat die Möglichkeit, Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem von dem Influencer produzierten Content auf Anfrage zu erwerben.
  5. Fragt das Unternehmen den Influencer über Leadnow für einen Buyout nach einer Kampagne an und akzeptiert der Influencer diese Anfrage, so räumt der Influencer dem Unternehmen für den angefragten Content das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht sowie sämtliche Verwertungsrechte für die vom Influencer bereitgestellten Informationen, Daten, Materialien und Dateien (Bild-, Video-, Ton-, Textmaterial, etc.) ein. Die Einräumung der Rechte erfolgt erst, nachdem das vereinbarte Nutzungsentgelt vollständig bezahlt wurde.
  6. Wird die Kampagne „Content Only Kampagne“ gewählt, so hat der Influencer den Content nicht auf den eigenen Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen, sondern den Content dem Unternehmen über Leadnow zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall räumt der Influencer dem Unternehmen das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht sowie sämtliche Verwertungsrechte für die vom Influencer bereitgestellten Informationen, Daten, Materialien und Dateien (Bild-, Video-, Ton-, Textmaterial, etc.) ein. Insbesondere darf das Unternehmen den Content auf den eigenen Social-Media-Kanälen, als Creative für Paid Ads, auf Webseiten, für Newsletter und weitere Marketingmaßnahmen verwenden.

 

11. Gewährleistung

  1. Leadnow stellt die Funktionalität und den Informationsservice der Plattform zur Verfügung. Ein Recht auf eine unterbrechungsfreie und technisch einwandfreie Verfügbarkeit hat das Unternehmen nicht.
  2. Leadnow übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in den Auftragsvereinbarungen vom Influencer angegebenen Informationen.
  3. Leadnow ermöglicht eine datenbasierte Vermittlung, um den richtigen Influencer zu finden. Wir stellen für das Matching auf die Merkmale des Influencers selbst und auf Merkmale der Zielgruppe des Influencers ab. Wir können nicht garantieren, dass wir immer den bestmöglichen Influencer für das Produkt oder Ihre Dienstleistung finden.
  4. Leadnow ist berechtigt für die Verbesserung, Änderung und Erweiterung der Plattform Erweiterungsarbeiten, Wartungsarbeiten sowie Instandhaltungsarbeiten ohne Erlaubnis des Unternehmens jederzeit durchzuführen.

 

12. Haftung und Haftungsausschluss

  1. Leadnow haftet gegenüber dem Unternehmen für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten), für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Leadnow nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und zwar der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
  2. Für Datenverlust und damit im Zusammenhang entstehende Schäden haftet Leadnow nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze und wenn nicht das Unternehmen selbst hätte diesen Verlust vermeiden können.
  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für die Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.
  4. Für die Erbringung der Dienstleistung in Form von Werbung ist alleine der Influencer verantwortlich. Leadnow haftet nicht für den vom Influencer erstellten Werbecontent und dessen Inhalte und auch nicht für die Folgen, die durch die Veröffentlichung entstehen. Leadnow haftet außerdem nicht für unrichtige oder unvollständige Angaben der Influencer. Leadnow übernimmt keine Haftung für die Qualität der Arbeiten vom Influencer oder die Eignung der Influencer. Wir übernehmen keine Gewährleistung, Unterstützungen und Garantien für die zu erbringende Dienstleistung der Influencer. Auch haftet Leadnow nicht für Verzug oder eine Pflichtverletzung des Influencers gegenüber dem Unternehmen und damit im Zusammenhang stehende Schadensersatzansprüche. Für externe Links ist das Unternehmen alleine verantwortlich. Leadnow haftet nicht für die Funktionsfähigkeit dieser Quellen.
  5. Leadnow haftet nicht für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Produkte, die Unternehmen den Influencern bereitstellen. Leadnow haftet nicht für Schäden, die das Unternehmen zu vertreten hat. Insbesondere haftet Leadnow nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Auslieferung des zu bewerbenden Produkts an den Influencer entstehen.
  6. Leadnow haftet nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass das Unternehmen mit seinen Zugangsdaten nicht wie erforderlich umgeht.
  7. Leadnow haftet nicht für die vom Unternehmen an die zuständige Behörde abzugebende Künstlersozialversicherungsabgabe.
  8. Verstößt das Unternehmen gegen diese Nutzungsbedingungen, ist es zum Ersatz des entstandenen Schadens gegenüber Leadnow verpflichtet.

 

13. Datenverarbeitung

  1. Leadnow erhebt im Rahmen der Registrierung für die Nutzung der Plattform und insbesondere bei der Abwicklung von Werbeaufträgen persönliche Daten von Mitarbeitern, leitenden Angestellten oder Führungskräften des Unternehmens. Leadnow beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, des Telemediengesetzes sowie der EU-DSGVO.
  2. Weitere Informationen zur Datenerhebung, Verarbeitung und Weitergabe sowie zu Cookies sind in unserer Datenschutzerklärung zu finden.

 

14. Schlussbestimmungen

  1. Auf Verträge zwischen Leadnow und dem Unternehmen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
  3. Zur außergerichtlichen Streitschlichtung hat die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Leadnow gem. § 36 VSBG weder bereit noch verpflichtet.
  4. Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis das Gericht am Sitz von Leadnow.
  5. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften oder gesondert schriftlich wirksame Vereinbarungen, die im Einvernehmen aller involvierten Parteien getroffen werden.

Stand dieser AGB ist der 14. April 2021.

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