Influencer und Steuern

Gründung einer GmbH bzw. einer UG (haftungsbeschränkt)

Du fragst dich gerade, ob du als Influencer Steuern zahlen musst und falls ja, welche? Muss ich ein Gewerbe anmelden oder nicht und welche Pflichten habe ich noch? Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung oder einen Steuerberater, er kann jedoch einen kurzen Überblick geben, was du als Influencer tun sollst.

Grundsätzlich gilt, dass viele Influencer Werbung für unterschiedliche Unternehmen auf Social Media Plattformen machen. Die Erbringung von Leistungen in Form von Werbung begründet eine gewerbliche Tätigkeit, wenn du diese Tätigkeit selbständig und wiederholt ausführst, damit Geld verdienen möchtest und die Öffentlichkeit deine Werbeinhalte betrachten können. Diese Voraussetzungen liegen in der Regel schnell vor.

Nun hängt es von der Rechtsform ab, welche Steuern du ans Finanzamt zu zahlen hast. Es besteht die Möglichkeit als Einzelunternehmer aufzutreten. Du kannst aber auch eine Kapitalgesellschaft gründen und dabei von der Haftungsbeschränkung der GmbH bzw. der Unternehmergesellschaft profitieren. Allerdings besteht hier die Pflicht der doppelten Buchführung. Dieser Beitrag behandelt die Wahl der GmbH bzw. der UG (haftungsbeschränkt).

GmbH & UG (haftungsbeschränkt)

Grundsätzlich gelten für diese beiden Rechtsformen die gleichen Regeln des GmbH-Gesetzes, bis auf ein paar Unterschiede, auf die im Rahmen dieses Beitrags nicht weiter eingegangen wird. Um eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) als Influencer zu gründen, musst du als aller erstes zum Notar. Nachdem du beim Notar einen Termin vereinbart hast, wird dir meistens ein Fragebogen zugesendet. Hier musst du persönliche Angaben über dich und dein Unternehmen machen. Wenn du günstig gründen möchtest, kannst du einfach das Musterprotokoll für den Gesellschaftsvertrag verwenden. Beim Notar erfolgt sodann die Geschäftsführerbestellung und danach kannst dein eigener Chef sein. Man nennt dies auch Ein-Mann-GmbH. Nachdem du dann ins Handelsregister eingetragen worden bist, kann es fast los gehen.
Anschließend musst du dein Gewerbe durch eine Gewerbeanmeldung bei deiner Gemeinde anmelden. Du kannst das hierfür notwendige Formular oft auf der Website deiner Gemeinde herunterladen oder es beim Rathaus anfragen, es anschließend ausfüllen und zurück ans Rathaus übergeben.
Außerdem erhälst du einen steuerlichen Erfassungsbogen. Ein Steuerberater kann dir hier beim Ausfüllen helfen, wenn du mit den Fragen überfordert bist. Nachdem du den steuerlichen Erfassungsbogen dem zuständigen Finanzamt zugesendet hast, bekommst du eine Steuernummer vom Finanzamt mitgeteilt und schon kann es los gehen.

Welche Steuern muss ich als Influencer zahlen?

Umsatzsteuer

Wichtig ist auch hier, dass du dir darüber im Klaren wirst, ob du von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 I UmStG Gebrauch machen möchtest oder nicht.

Kleinunternehmer – Ausnahmeregelung für die Umsatzsteuer

Grundsätzlich hat ein Unternehmer die Umsatzsteuer in Höhe von 19% dem Kunden in Rechnung zu stellen. Die vereinnahmte Umsatzsteuer darf allerdings nicht behalten werden, sondern muss dann unbedingt ans Finanzamt abgeführt werden.

Von diesem Grundsatz gibt es allerdings eine wichtige Ausnahme, die Kleinunternehmerregelung: Ist der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr unter 22.000 EUR geblieben und übersteigt der Umsatz im kommenden Kalenderjahr die Grenze von 50.000 EUR voraussichtlich nicht, hast du auf Rechnungen keine Umsatzsteuer auszuweisen. Das hat den Vorteil, dass du folglich auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen musst.

In diesem Fall kannst du zwar keinen Vorsteuerabzug geltend machen, jedoch kannst du das erhaltene Geld zumindest zu 100% erstmal behalten.

Das heißt: Du bekommst für einen Postbeitrag 300,00 EUR vom Unternehmen. Dieser Betrag versteht sich also Nettopreis ohne eine Umsatzsteuer. Du hast also keine Umsatzsteuer ans Finanzamt zu überweisen, weshalb dir 300,00 EUR bleiben.

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Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag

Wählst du die GmbH bzw. die UG (haftungsbeschränkt) hast du auf den Gewinn 15% Körperschaftsteuer zu zahlen und zwar unabhängig davon, wie hoch dein Gewinn ist. Zudem muss hier noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% vom Betrag der zu zahlenden Körperschaftsteuer on top ans Finanzamt gezahlt werden. Die Steuerbelastung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft mit der Körperschaftsteuer beträgt damit 15,825%.

Gewerbesteuer

Bei der Gewerbesteuer hast du mit deiner GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) keinen Freibetrag in Höhe von 24.500 EUR wie bei dem Einzelunternehmen. Es muss also auf den Gewinn in jedem Fall auch Gewerbesteuer gezahlt werden. Die Gewerbesteuer ist in jeder Gemeinde unterschiedlich hoch aufgrund der unterschiedlichen Hebesätze. Durchschnittlich kannst du allerdings mit ca. 14% rechnen.

Damit beträgt die Gesamte Steuerbelastung im Durschnitt ca. 29,852%.

Kapitalertragsteuer

Kommt es zur Gewinnausschüttung an den Gesellschafter-Geschäftsführer, fällt hier Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zzgl. SolZ an. Alternativ kann das sogenannte Teileinkünfteverfahren zur Anwendung kommen.
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